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   VGH Bayern, 30.07.2020 - 5 ZB 19.1998   

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https://dejure.org/2020,24435
VGH Bayern, 30.07.2020 - 5 ZB 19.1998 (https://dejure.org/2020,24435)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.2020 - 5 ZB 19.1998 (https://dejure.org/2020,24435)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 5 ZB 19.1998 (https://dejure.org/2020,24435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 4 und 5; VIG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 3 S. 1 Nr. 2 Buchst. c, § 6 Abs. 3 S. 2
    Schutz vor Herausgabe von Verbraucherinformationen auf der Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes

  • rewis.io

    Schutz vor Herausgabe von Verbraucherinformationen auf der Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 10 LB 33/13

    Auskunftsanspruch; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gammelfleisch;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 5 ZB 19.1998
    Der anderslautenden Entscheidung des OVG Lüneburg (U.v. 2.9.2015 - 10 LB 33/13 - juris Rn. 88) ist nicht zu folgen.

    Es kann offenbleiben, ob eine Divergenz zur Entscheidung des OVG Lüneburg vom 2. September 2015 (10 LB 33/13) besteht; denn das OVG Lüneburg ist dem Verwaltungsgericht Ansbach nicht übergeordnet und damit hier kein Divergenzgericht.

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 5 ZB 19.1998
    Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (s. dazu BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 Rn. 32 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.02.2017 - 20 BV 15.2208

    Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 5 ZB 19.1998
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bereits mit Urteil vom 16. Februar 2017 (Az. 20 BV 15.2208 - LRE 74, 122 Rn. 57) entschieden, dass der Begriff der "sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen", der durch das Änderungsgesetz zum Verbraucherinformationsgesetz 2012 ersatzlos gestrichen wurde, nicht als ungeschriebener Ausschluss- oder Beschränkungsgrund weiterhin Geltung beanspruchen kann.
  • BVerwG, 15.06.2015 - 7 B 22.14

    Verbraucherinformation; behördliche Richtigkeitsprüfung; Richtigstellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 5 ZB 19.1998
    Das Verwaltungsgericht hat auch keinen Rechtssatz aufgestellt, der einem Rechtssatz widersprechen würde, den das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 15. Juni 2015 (7 B 22.14 - NVwZ 2015, 1297 Rn. 9) aufgestellt hat.
  • BVerwG, 20.07.2016 - 6 B 35.16

    Berufungsbegründungsfrist; Verschulden des Bevollmächtigten; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 5 ZB 19.1998
    Dass in der angegriffenen Entscheidung ein in der Rechtsprechung der übergeordneten Gerichte aufgestellter Grundsatz lediglich übersehen, übergangen oder in sonstiger Weise nicht richtig angewendet wurde, ist nicht ausreichend (BVerwG, B.v. 20.7.2016 - 6 B 35.16 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 655/12

    Erteilung von Informationen über das Migrationsverhalten bestimmter

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 5 ZB 19.1998
    Das Verwaltungsgericht hat hierzu in seinem Urteil (UA S. 7 f.) unter Verweis auf das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 1. April 2014 (Az. 8 A 655/12 - juris Rn. 150) zutreffend ausgeführt, dass zur Beschaffenheit eines Erzeugnisses u.a. auch Gehalte an gegebenenfalls unerwünschten Substanzen wie Tierarzneimitteln sowie alle Kontaminationen aus der Umwelt gehören, selbst wenn sie noch keine unzulässigen Abweichungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG darstellen und deswegen - auch ohne zusätzliche Kennzeichnung auf dem Produkt - verkehrsfähig sind.
  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 15.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Divergenz;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 5 ZB 19.1998
    Darüber hinaus muss sich der fragliche Rechts- oder Tatsachensatz des Verwaltungsgerichts auf dieselbe Rechtsnorm oder eine inhaltsgleiche Rechtsvorschrift beziehen wie die Entscheidung, von der die Abweichung behauptet wird; die bloße Vergleichbarkeit der Regelungsgehalte genügt nicht (BVerwG, B.v. 28.1.200 - 6 PB 15.03 - NVwZ 2004, 889/890; Happ in Eyermann, a.a.O., § 124 Rn. 42 m.w.N.).
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